Allgemeine Geschäftsbedingungen der BD Baumaschinen GbR für die Miete 

Allgemeines:

Die Leistungen der BD Baumaschinen GbR (Vermieter) werden ausschließlich auf Grundlage dieser Mietbedingungen erbracht.

Eine Weitervermietung durch den Vermieter sowie der Betrieb im Ausland sind nicht gestattet.

Der Mietgegenstand darf nur, von durch den Vermieter eingewiesene Personen bedient werden.

 

Vertragsgrundlagen:

Ein rechtskräftiger Mietvertrag kommt mit Unterschrift beider Parteien auf dem Mietvertrag zustande, jedoch spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Dem Mietvertrag liegen folgende Zeiten zugrunde 8 Betriebsstunden am Tag, jede weitere angefangene Betriebsstunde wird mit 10% des Tagesmietpreises berechnet.

 

Bezahlung:

Sämtliche Leistungen des Vermieters verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %

Die Rechnung wird vom Vermieter per Mail übermittelt und ist 10 Tage nach Empfang zu begleichen. Der Vermieter behält sich vor einen Vorkassebetrag zu erheben.

Der Vorkassebetrag ist auf dem Mietvertrag zu quittieren und bei Rechnungstellung als bereits bezahlter Betrag auszuweisen.

Die Preise für unsere Leistungen richten sich nach den im Mietvertrag vereinbarten Konditionen.

 

Rückgabe und Vertragsverlängerung:

Der Mietgegenstand wird vollgetankt übergeben und muss auch vollgetankt zurückgegeben werden, fehlender Kraftstoff wird mit 2,00€ je Liter berechnet.

Der Mietgegenstand wird sauber übergeben und muss auch sauber zurückgegeben werden, ist dies nicht der Fall werden 60,00€ in Rechnung gestellt.

Der Mietgegenstand muss rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt abholbereit sein, oder zurückgebracht sein ist dies nicht der Fall verlängert die Miete sich automatisch um den verzögerten Zeitraum. Sollte die Miete auf unbestimmte Zeit erfolgen so ist der Mietgegenstand 24 Stunden vor Mietende Telefonisch frei zu melden, sollte eine Verlängerung der Miete erforderlich sein so eine schriftliche Anfrage per mail erforderlich. Die Mietverlängerung kann nur bei Bestätigung durch den Vermieter erfolgen.

 

Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen und die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbedingungensorgfältig zu Beachten. Der Mieter ist verpflichtet auf Anfrage des Vermieters den Aktuellen Standort des Mietgegenstandes mitzuteilen.

Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl zu treffen. Der Mieter muss den Mietgegenstand bei Übergabe auf eventuelle Schäden, defekte Prüfen sichten und diese dem Mieter anzeigen.

 

Schadensfall, Haftung und Versicherung:

Sollte ein Schaden am Mietgegenstand auftreten so ist dies unverzüglich telefonisch zu melden, der Selbstbehalt am Mietgegenstand liegt bei 3000€ und im Diebstalfall 10% des Neupreises (mindestens 3000€), die im Schadensfall vom Mieter zu begleichen sind.

Schäden, die vom Mieter durch unsachgemäße Benutzung entstehen müssen, voll und ganz vom Mieter getragen werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die vom Mieter durch den Mietgegenstand selbst oder dessen Gebrauch verursacht werden.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

AGB`s der BD Baumaschinen zur Vermietung von Baukranen

Vertragsgegenstand und Geltungsbereich:

Die nachstehenden AGB regeln die Vermietung von Baukranen durch BD Baumaschinen GbR, nachfolgend „Vermieter“ genannt, an den Mieter. Der Mieter wird in den AGB ́s auch als Betreiber bezeichnet.

Angebot und Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn ein schriDlicher Vertrag unterzeichnet oder die Mietvereinbarung anderweiEg schriDlich bestäEgt wurde.

Mietdauer, Kündigung und Nutzung:

Die Mietdauer beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Baukrans an den Mieter und endet mit der vereinbarten Rückgabe. Die Baumaschinen dürfen nur zu den vom Hersteller besEmmten Zwecken und in ÜbereinsEmmung mit den geltenden SicherheitsvorschriDen und Gesetzen genutzt werden.
Der Vermieter kann mit soforEger Wirkung ohne vorherige Mahnung oder Fristensetzung durch außerordentliche Kündigung den Mietvertrag auflösen, wenn dem Mietobjekt wegen übermäßiger Beanspruchung oder mangelhaDem Unterhalt Gefahr droht, das Mietobjekt ohne vorgängige Genehmigung durch den Vermieter untervermietet wird oder DriTen Rechte daran eingeräumt oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abgetreten werden, bei Zahlungsverzug oder Verletzungen anderer vertraglicher Abmachungen vorliegen.

Die Mindestmietdauer für Kräne beträgt 3 Kalenderwochen.
Kräne haben bei Abschluss des Mietvertrags auf unbesEmmte Dauer eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Die Kündigung muss schriDlich (info@bdbaumaschinen.de) erfolgen.
Sollte eine Verlängerung der Miete mit festgelegtem Zeitraum nöEg sein, muss dieser Antrag ebenfalls schriDlich vor offizieller Beendigung des Mietverhältnisses eingehen und kann nur durch schriDliche BestäEgung des Vermieters staTgegeben werden. Ist dies nicht möglich, endet das Mietverhältnis wie geplant.

Mietpreis und Zahlungsbedingungen:

Der Mietpreis richtet sich nach den vereinbarten KondiEonen im Mietvertrag. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Die angegebenen Preise im Mietvertrag sind NeTopreise, zuzüglich 19% MwSt.

Kau=on und Ha?ung:

Der Vermieter übernimmt keine HaDung für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung des gemieteten Baukrans entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Vermieters zurückzuführen. Der Mieter ist allein verantwortlich für die sichere Nutzung des Baukrans sowie für die Einhaltung aller geltenden SicherheitsvorschriDen und Gesetze während der Mietdauer. Der Vermieter haDet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder DriTen durch Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemäße Verwendung des Baukrans entstehen. Jegliche HaDung des Vermieters für miTelbare oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechung, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter von jeglicher HaDung im Zusammenhang mit der Nutzung des Baukrans freizustellen und zu entschädigen. Der Mieter verpflichtet sich, eine KauEon gemäß den vereinbarten Bedingungen zu hinterlegen. Der Mieter haDet für Schäden am Baukran, die während der Mietzeit entstehen. Um Schäden bei Rückgabe darzulegen, wird nach der Montage ein Übergabeprotokoll erstellt, das Mängel auflistet.
Der Betreiber hat für die Zeit der Miete das vom Mietgegenstand ausgehende Risiko in seine HaDpflichtversicherung aufzunehmen.
Die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung liegt im Aufgabenbereich des Betreibers.
Baukräne sind mit einer Maschinenbruchversicherung mit dem Umfang einer MTV Deckung versichert, mit einer Selbstbeteiligung von 3000€. Die Selbstbeteiligung und über die Deckung hinausgehende Schäden sind vom Mieter zu tragen.

Technische und Sta=sche Anforderungen:

Der Mieter trägt die Verantwortung für den Kranplatz. Er muss ausreichend verdichtet sein und eine BodenfesEgkeit von mindestens 2,5 kg/cm2 aufweisen und eben sein, ohne unterirdische Hohlräume oder Erdleitungen. Dies muss durch einen StaEker belegt sein, und der Nachweis muss vorhanden sein und auf Verlangen vorgelegt werden.
Der Kranplatz muss ausreichend groß für den bereitgestellten Kran sein. Die Abmessungen des Krans erhalten Sie bei Vertragsabschluss.
Für den Kranbetrieb wird ein abgesicherter und überprüDer Stromanschluss im Umkreis von 20 m benöEgt, mit einem allstromsensiEven Fehlerstromschutzschalter. Die Anschlussdaten, die für Ihren Kran erforderlich sind, erhalten Sie ebenfalls vorab.

Montage und Transport:

Die Zufahrtswege zum Kranplatz müssen einem Zuggespann aus LKW und Baukran mit Achslasten von 12 t standhalten. Bei Beschädigungen, die durch eine Achslast von weniger als 12 t entstehen, übernimmt der Vermieter keine HaDung.
Die Montage und Demontage dürfen nur vom Vermieter oder von diesem beauDragten DriTen durchgeführt werden.
Zur Montage muss ein vom AuDraggeber besEmmter zeichnungsbefugter Vertreter anwesend sein, der die Montage zusätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip abnimmt.

Es muss ausreichend Arbeitsraum zur Montage sowie zum Falten oder Aufziehen des Kranauslegers vorhanden sein. Hindernisse (z.B. Oberleitungen, Bauzäune, Container, etc.) müssen vor Montagebeginn durch den Besteller ennernt werden.
Sollten Oberleitungen im Betriebsraum und in der näheren Umgebung vorhanden sein, so muss der Besteller eine vorherige Abschaltung oder Abschirmung beim Betreiber erwirken und schriDlich vorlegen. Bei beengten Platzverhältnissen bei der Zu-/Abfahrt oder am Montageplatz weist der Besteller den Vermieter bereits bei der BeauDragung darauf hin, sodass dieser den Arbeitsaufwand entsprechend kalkulieren kann.
Sollte die Montage aufgrund von vom Mieter verletzten Pflichten abgebrochen werden müssen, so werden 50% des vorab im Angebot vereinbarten Montagepreises verrechnet.

Pflichten des Mieters/ Betreibers

Der Mieter hat dafür Sorge zu leisten, dass nur fähige und sachkundige und ein/unterwiesene Personen den Mietgegenstand verwenden.
Kräne werden mit der mindestens notwendigen Absperrung ausgeliefert. Die Sicherung gegen Betreten von DriTen sowie verkehrssichernde und leitende Maßnahmen müssen vom Mieter vorgenommen werden.
Es sind durch den Mieter alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb und die Montage des Krans einzuholen. Dazu zählen auch verkehrsrechtliche und luDfahrTechnische Genehmigungen. Sicherungen müssen erfolgen, falls der Kran Einfluss auf den Verkehr nimmt.
Der Betreiber hat vor dem Betrieb den Kran durch eine ElektrofachkraD nach DGUV V3 prüfen zu lassen.
Anbaugeräte wie PaleTen Gabeln, Betonsilos, KeTen-Gehänge, oder anders Zubehör müssen vor der Benutzung die erforderlichen Prüfungen durch den Mieter/ Betreiber vorgenommen oder veranlasst werden.

Salvatorische Klausel:

„Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.“